Die Kanzlei wurde im Oktober 1982 von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ott, dem Namensgeber der Kanzlei, in München gegründet. Von Beginn an bildeten Insolvenzverwaltungen - bis 1998 Konkursverwaltung genannt - einen maßgeblichen Arbeitsschwerpunkt. Hinzu kamen Beratungsleistungen auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts, Bankund Immobilienrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts.

Seit Bestehen der Kanzlei ist es unser Ziel, unseren Mandanten hoch qualifiziertes Fachwissen in ausgewählten Rechtsgebieten anzubieten und zunehmend weitere, thematisch ergänzende Arbeitsschwerpunkte aufzubauen: So können wir in unseren Kernkompetenzen eine umfassende Dienstleistung und qualifizierte Beratung sicherstellen.
Schon immer stand das "Unternehmen in der Krise" im Zentrum unserer anwaltlichen Arbeit. Focus ist hierbei die Insolvenzverwaltung. So wurde Dr. Wolfgang Ott zunächst vom Amtsgericht München als Insolvenzverwalter eingesetzt. Zwischenzeitlich sind weitere Amtsgerichte wie Kempten, Passau, Regensburg, Straubing, Weilheim i. OB. und Rosenheim hinzu gekommen.

Dies hatte zur Folge, dass wir uns schrittweise personell mit qualifizierten Kollegen, deren Neigung die Schnittstelle zwischen Recht und Wirtschaft ist, sowie Mitarbeitern aus den Bereichen Betriebswirtschaft und Rechtspflege verstärkt haben. Als Insolvenzverwalter werden neben Dr. Wolfgang Ott auch Dr. Marco Liebler, Dr. Christian Gerloff und Sabine Prager von den Gerichten eingesetzt. Christian Stoffler und Jana Scholz arbeiten als Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter in Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen.
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Unsere langjährige Erfahrung, die wir im Rahmen großer und komplexer Insolvenzverfahren - häufig auch mit internationaler Berührung - gewinnen konnten, die Spezialisierung in angrenzenden Rechtsgebieten des Wirtschaftslebens und unser betriebswirtschaftliches Know-how ermöglichen es uns, auch außergerichtliche Unternehmenssanierungen federführend zu begleiten. Durch gezielte Erweiterung unseres Teams können wir unseren Mandanten auch in den Bereichen Gesellschafts- und Arbeitsrecht, Bankrecht sowie bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen kompetente und umfassende Beratung anbieten.

Nicht zuletzt hat sich auch das Immobilienrecht einschließlich Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit dem Schwerpunkt Zwangsverwaltung über viele Jahre als selbstständiges Beratungsgebiet etabliert. Gabriele Lange und Christian Stoffler werden heute von mehreren Gerichten mit der Verwaltung von größeren Wohn- als auch anspruchsvollen Gewerbeimmobilien betraut.
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