Wann immer wir die Möglichkeit sehen, ein in der Insolvenz befindliches Unternehmen ganz oder teilweise fortzuführen und zu restrukturieren, richten wir hierauf unsere besonderen Bemühungen. Dieses Ziel hatten wir auch schon viele Jahre vor dem 01.01.1999 verfolgt, einem Zeitpunkt, zu dem der Gesetzgeber mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung diese Aufgabe zu seinem Anliegen erklärt hat. Die "Sanierung durch Insolvenz" erfolgt in der Regel im Wege der "übertragenden Sanierung", also Übernahme von überlebensfähigen und restrukturierten oder restrukturierbaren Betrieben/Betriebsteilen durch eine neue, meist neu gegründete Gesellschaft. Diese Gesellschaft wird vom Investor mit dem notwendigen Kapital ausgestattet und erwirbt den Betrieb/Betriebsteil aus der Insolvenz. Seltener eingesetzt wird das vom Gesetzgeber seit 01.01.1999 hierfür zur Verfügung gestellte Insolvenzplanverfahren. Doch nutzen wir auch diese Gestaltungsmöglichkeit, soweit die individuellen Umstände eines Unternehmens dies erfordern und ermöglichen. Das über die Jahre bei "Sanierungen durch Insolvenz" erworbene Know-how setzen wir selbstverständlich auch bei der Sanierungsberatung außerhalb eines Insolvenzverfahrens ein.

Als Beispiele für erfolgreiche "Sanierungen durch Insolvenz", die von uns federführend betreut wurden, dürfen wir nennen:

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