Aufbauend auf der Erfahrung aus mehreren hundert Insolvenzverwaltungen hat sich als weiterer wesentlicher Arbeitsschwerpunkt das Sanierungsrecht herausgebildet. In diesem Arbeitsgebiet werden wir sowohl von mittelständischen und größeren Unternehmen beauftragt, als auch von Banken, Steuerberatern und Kollegen empfohlen. Unsere Kanzlei erstellt individuelle Sanierungskonzepte und unterstützt ihre Umsetzung. Auf eine ganzheitliche Beratung wird besonderer Wert gelegt. Bei Bedarf ziehen wir versierte externe Fachberater hinzu, mit denen wir zumeist bereits seit längerem zusammenarbeiten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung im Bereich der Unternehmenssanierung ist, dass das betreffende Unternehmen rechtzeitig die Notwendigkeit zur Restrukturierung erkennt. Nur dann bleibt ausreichend Zeit für eine Analyse des Ist-Zustandes, Erstellung eines Sanierungskonzeptes sowie dessen Umsetzung. Anderenfalls erzwingen oftmals gesetzliche Pflichten zur Insolvenzantragstellung den Gang zum Insolvenzgericht. Auch diese Handlungsräume auszuloten, gehört selbstverständlich zu unserem Beratungsfeld.  
 
Sozietät Dr. iur. Wolfgang Ott Gabriele Lange Dr. iur. Marco Liebler Sabine Prager Dr. iur. Christian Gerloff Dr. iur. Christian Schmitt Renate Limmer Christian Stoffler Jana Scholz Antje Meyer Historie Philosophie Standort
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