Im Immobilienrecht nimmt der Bereich der Zwangsverwaltung breiten Raum ein. Hier sind wir vom zuständigen Vollstreckungsgericht, häufig auf Vorschlag von Gläubigern, in der Regel Geschäfts- und Hypothekenbanken, aber auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken, beauftragt, die in die Verwaltung fallende Immobilie umfassend zu betreuen. Soweit wir nicht als Zwangsverwalter eingesetzt werden, unterstützen wir Gläubigerbanken auch bei der Durchführung von Institutszwangsverwaltungen. Der Verwaltung unterliegen Immobilien jeglicher Art, Wohn- und Geschäftshäuser oder Gewerbeimmobilien ebenso wie Landwirtschaftsflächen oder einzelne Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten.

Aufgrund der umfassenden Erfahrung haben sich auch andere Beratungsschwerpunkte im Immobilienrecht herausgebildet. So betreuen wir die Beteiligten eines Zwangsversteigerungsverfahrens wie Gläubiger und Schuldner, aber auch den potentiellen Ersteher außerhalb und/oder während des gerichtlichen Verfahrens. Wir leisten Unterstützung bei Fragen des Grundstücks- sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Auch die Entwicklung von Grundstücken bis zur Planreife sowie die Verwertung solcher Grundstücke einschließlich der Bearbeitung von Altlasten fällt in unseren Aufgabenbereich. Ebenso gehört die Unterstützung bei komplexen Erwerbsvorgängen zu unserem Leistungsspektrum.
 
 
Sozietät Dr. iur. Wolfgang Ott Gabriele Lange Dr. iur. Marco Liebler Sabine Prager Dr. iur. Christian Gerloff Dr. iur. Christian Schmitt Renate Limmer Christian Stoffler Jana Scholz Antje Meyer Historie Philosophie Standort
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