| Im Immobilienrecht nimmt der Bereich
der Zwangsverwaltung breiten Raum ein. Hier sind wir vom zuständigen
Vollstreckungsgericht, häufig
auf Vorschlag von Gläubigern, in der Regel Geschäfts- und
Hypothekenbanken, aber auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken,
beauftragt, die in
die Verwaltung fallende Immobilie umfassend zu betreuen. Soweit wir
nicht als Zwangsverwalter
eingesetzt werden, unterstützen wir Gläubigerbanken auch
bei der Durchführung von Institutszwangsverwaltungen. Der Verwaltung
unterliegen Immobilien jeglicher Art, Wohn- und Geschäftshäuser
oder Gewerbeimmobilien ebenso wie Landwirtschaftsflächen oder
einzelne Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten.
Aufgrund der umfassenden Erfahrung haben sich auch andere Beratungsschwerpunkte im Immobilienrecht herausgebildet. So betreuen wir die Beteiligten eines Zwangsversteigerungsverfahrens wie Gläubiger und Schuldner, aber auch den potentiellen Ersteher außerhalb und/oder während des gerichtlichen Verfahrens. Wir leisten Unterstützung bei Fragen des Grundstücks- sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Auch die Entwicklung von Grundstücken bis zur Planreife sowie die Verwertung solcher Grundstücke einschließlich der Bearbeitung von Altlasten fällt in unseren Aufgabenbereich. Ebenso gehört die Unterstützung bei komplexen Erwerbsvorgängen zu unserem Leistungsspektrum. |



