| Im Rahmen unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung beraten wir auch bei Gesellschaftsgründungen, Umwandlungen und Neustrukturierungen von Firmengruppierungen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich neben den rechtlichen auch betriebswirtschaftliche Aspekte. Bei Gesellschaftsstreitigkeiten bzw. -auseinandersetzungen sind wir sowohl beratend als auch forensisch tätig. Dabei steht die gesellschaftsrechtliche Beratung oftmals im Zusammenhang mit unserem Hauptarbeitsgebiet, der Unternehmenssanierung außerhalb einer Insolvenz oder durch Insolvenz. Hier sind häufig komplexe Konzernstrukturen neu zu ordnen, Auffanggesellschaften zu gründen und für die künftigen Aufgaben gesellschaftsrechtlich optimal zu positionieren. |



