Diesem Aufgabenfeld ist im Wesentlichen die Beratung und gerichtliche Vertretung von Banken im Bereich des Wertpapier- und Kapitalanlagerechts sowie hiermit verbundene Haftungsfragen, aber auch das Gebiet der Kreditverträge und Kreditbesicherungen zuzuordnen. Hier vertreten wir seit Jahren regionale Kreditinstitute und überregionale Geschäftsbanken.  
 
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