| Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Arbeitgeber umfassend. Spezielle Arbeitsfelder sind hierbei das Arbeitsvertragsrecht sowie das Kündigungsrecht einschließlich aller arbeitsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Auch bilden die anstehenden Fragen bei einem Betriebsübergang, die Beratung über die dabei bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten und deren Umsetzung einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Weiter sind wir auf dem Gebiet der Betriebsverfassung, der betrieblichen wie unternehmerischen Mitbestimmung ausgewiesen. |



