Wann immer wir die Möglichkeit sehen, ein in der Insolvenz befindliches Unternehmen
ganz oder teilweise fortzuführen und zu restrukturieren, richten wir hierauf
unsere besonderen Bemühungen. Dieses Ziel hatten wir auch schon viele Jahre vor
dem 01.01.1999 verfolgt, einem Zeitpunkt, zu dem der Gesetzgeber mit Inkrafttreten
der Insolvenzordnung diese Aufgabe zu seinem Anliegen erklärt hat. Die "Sanierung
durch Insolvenz" erfolgt in der Regel im Wege der "übertragenden Sanierung",
also Übernahme von überlebensfähigen und restrukturierten oder restrukturierbaren
Betrieben/Betriebsteilen durch eine neue, meist neu gegründete Gesellschaft.
Diese Gesellschaft wird vom Investor mit dem notwendigen Kapital ausgestattet
und erwirbt den Betrieb/Betriebsteil aus der Insolvenz. Seltener eingesetzt wird
das vom Gesetzgeber seit 01.01.1999 hierfür zur Verfügung gestellte Insolvenzplanverfahren.
Doch nutzen wir auch diese Gestaltungsmöglichkeit, soweit die individuellen Umstände
eines Unternehmens dies erfordern und ermöglichen. Das über die Jahre bei "Sanierungen
durch Insolvenz" erworbene Know-how setzen wir selbstverständlich auch bei der
ßerhalb eines Insolvenzverfahrens ein.
Als Beispiele für erfolgreiche "Sanierungen durch Insolvenz", die von uns federführend
betreut wurden, dürfen wir nennen:








